Infos zu Neuerungen der CLP-Verordnung (CLP Classification, Labelling and Packaging)

  • Vereinfachung der Formatierungsregelungen: Die in der CLP-Überarbeitung angenommen starren Formatierungsregeln für Etiketten (Mindestschriftgröße, und so weiter) sollen wieder zurückgenommen werden. Stattdessen soll wieder der Grundsatz gelten, dass Beschriftungen klar und lesbar sein müssen.
  • Ausnahmen für kleine Verpackungen: Vereinfachung und Klarstellung der Bestimmungen für Ausnahmen von den Kennzeichnungsanforderungen für Kleinverpackungen, insbesondere für Behälter unter 10 Milliliter
  • Fristen für Aktualisierung von Etiketten: Die feste Frist für die Aktualisierungspflicht des Etiketts nach spätestens 6 Monaten soll aufgehoben werden. Stattdessen gilt wie in der ursprünglichen CLP-Verordnung, dass Etiketten „unverzüglich“ angepasst werden müssen, nachdem es neue Daten gibt.

Mehr dazu unter: https://www.ihk.de/dresden/servicenavigation/presse-publikationen/meldungen/chemieomnibus-soll-vereinfachungen-fuer-unternehmen-bringen-6635282